(Bichon havanais)
FCI-Standard Nr. 259/12.01.2009/D
Ursprung: Westliches Mittelmeerbecken;
Entwicklung: Kuba. Verwendung : Gesellschafts- und Begleithund Klassifikation FCI: Gruppe 9/Gesellschafts- und Begleithunde.
Sektion 1/Bichon undandere verwandte Rassen
Diese Rasse stammt aus der westlichen Mittelmeergegend und hat sich entlang der spanischen und italienischen Mittelmeerküste entwickelt. Offenbar wurden diese Hunde frühzeitig durch italienische Überseekapitäne in Kuba eingeführt. Irrtümlicherweise hat die am häufigsten vorkommenden Havanna-Farbe (tabakfarben) dieser Hunde dazu verleitet, Havanna, die Hauptstadt von Kuba, als Ursprungsort anzunehmen. Infolge unglücklicher Umstände sind indessen alle alten Havaneser- Blutlinien in Kuba ausgestorben; ihre Nachkommen überleben in den USA.
Allgemeines Erscheinungsbild: Der Havaneser ist ein kleiner, kräftiger, niederläufiger Hund; sein Haar ist lang, üppig, weich und vorzugsweise gewellt. Sein Gangwerk ist lebhaft und elastisch.
Verhalten und Karakter (Wesen): Speziell aufgeweckt und leicht zum Alarm gebenden Hund zu erziehen; liebevoll und fröhlich, anziehend, bezaubernd, spielerisch, sogar etwas närrisch. Er liebt Kinder und spielt unentwegt mit ihnen.
Größe: Widerristhöhe: von 23cm bis 27cm. Toleranz: von 21cm bis 29cm.
Haarkleid: Das wollene Unterhaar ist schwach entwickelt, oft ganz fehlend. Das Deckhaar ist sehr lang ( 12cm bis 18cm bei einem erwachsenen Hund), weich, glatt oder gewellt und kann lockige Strähnen bilden. Jede Zurechtmachung, jedes Ausgleichen der Länge der Haare mit der Schere und jede Art von Trimmen sind verboten. Ausnahme: die Säuberung der Haare an den Pfoten ist zulässig; die Haare auf der Stirn dürfen leicht gekürzt werden, damit sie die Augen nicht bedecken; auch die Haare am Fang dürfen leicht gekürzt werden, aber vorzugsweise belässt man sie in ihrer natürlichen Länge.
Farbe: Selten vollständig reinweiß, falbfarben in verschiedenen Tönungen
(leicht schwarz gewolkt ist zulässig), schwarz, havanna-braun, tabakfarben, rötlichbraun, Flecken in den erwähnten Farben sind zulässig. Brand-Markierungen sind in allen Schattierungen erlaubt.